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TERMS AND CONDITIONS

Garantie

ALLGEMEINES

Diese Garantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer und ist nicht übertragbar. Diese Garantie gilt nicht für Leih- oder gewerbliche Fahrräder. Nur Verbraucher, die Greyp-Produkte von autorisierten Greyp-Händlern oder -Wiederverkäufern oder über die Greyp-Website kaufen, können von unseren eingeschränkten Garantien abgedeckt werden. Diese Garantie deckt keine Schäden oder Mängel ab, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung, Änderungen am ursprünglichen Design, höhere Gewalt, Unfall, Missbrauch, Fahrlässigkeit, Missbrauch, unsachgemäße Montage, Bedienungsfehler, Wasserschäden oder unsachgemäße Befolgung entstehen. Wartung auf. Greyp schließt ausdrücklich Schäden an Fahrrädern aus, die für Sprünge, Stuntfahrten, Mietprogramme, beobachtete Prüfungen und ähnliche extreme Fahrten oder Veranstaltungen verwendet werden.

Neben- und Folgeschäden sind ebenfalls nicht abgedeckt. Greyp übernimmt zu keinem Zeitpunkt und aus keinem Grund die Kosten für den internationalen Garantieversand. Diese Garantie ist nach alleinigem Ermessen von Porsche eBike Performance d.o.o. ausdrücklich auf den Ersatz defekter Teile durch gleichwertige oder höherwertige Teile beschränkt.

Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises gemäß dieser Garantie ist das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers. Greyp übernimmt keine andere Verpflichtung oder Haftung im Zusammenhang mit dieser Garantie und ermächtigt niemanden dazu, eine andere Verpflichtung oder Haftung einzugehen. Greyp haftet gegenüber dem Käufer oder einer anderen Person nicht für zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus dieser Garantie oder einer stillschweigenden Garantie ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Personenschäden, Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste, sei es aufgrund von Vertrag, Gewährleistung, Fahrlässigkeit oder Produkthaftung in Verbindung mit ihren Produkten.

Einige Komponenten eines Greyp unterliegen aufgrund ihrer Funktion einem Verschleiß. Die Abnutzungsrate hängt von Pflege und Wartung und der Art und Weise ab, wie das Bike verwendet wird. Auch Räder, die oft im Freien stehen, können durch Witterungseinflüsse einem erhöhten Verschleiß unterliegen. Die folgenden Komponenten müssen regelmäßig gewartet werden. Dennoch erreichen sie je nach Einsatzbedingungen und intensität früher oder später das Ende ihrer Lebensdauer. Teile, die ihre Verschleißgrenze erreicht haben, müssen ersetzt werden.

  • Wiederaufladbare Batterie
  • Antriebskette
  • Bremsbeläge
  • Bremsflüssigkeit (DOT)
  • Bremsscheiben/Rotoren
  • Bremsschläuche
  • Bremszughülle
  • Dichtungen von Aufhängungselementen
  • Griffe
  • Kabel/Anschlüsse
  • Kettenblätter
  • Lampen
  • Innere Schläuche
  • Kettenräder
  • Sattelbespannung
  • Schmiermittel
     

KOMPONENTEN


Motor 

Der Motor wird für 24 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum garantiert, um frei von Mängeln zu sein. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung des Motors an Greyp erfordert, ist der Kunde für die Entfernung und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp zahlt für Teile, interne Arbeit und den Rückversand.

 

Batterie

Die Greyp Lithium-Batterie hat am Ende der Garantiezeit garantiert 70 % ihrer ursprünglich getesteten Kapazität. Wenn der Akku innerhalb der ersten 24 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum vollständig ausfällt, wird er kostenlos ersetzt oder repariert. Lithiumbatterien erfordern Pflege und etwas Wartung, um die Lebenserwartung zu maximieren. Das Laden des Akkus bei Sonneneinstrahlung (Lufttemperatur über 30 °C) verkürzt die Lebensdauer. Bei Missbrauch des Akkus erlischt Ihre Garantie. Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:

  • wenn der Schaden durch Überspannung verursacht wurde
  • wenn der Schaden durch Verwendung eines ungeeigneten Ladegeräts verursacht wurde
  • wenn der Schaden durch unsachgemäße Wartung oder ähnlichen Missbrauch verursacht wurde
  • wenn der Schaden durch normale Abnutzung entstanden ist
  • wenn der Schaden durch Wasserschaden entstanden ist
  • wenn der Akku unter 0°C geladen wird
  • wenn der Akku nicht jeden Monat aufgeladen wird
     

Für den Fall, dass eine Batterie für die Rücksendung an Greyp entfernt werden muss, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Batterie sicher zu entfernen und auf eigene Kosten an Greyp zu senden. Greyp erstattet Kunden in den ersten 24 Monaten des Radbesitzes ihre eigene Arbeit und Ersatzteile. Greyp übernimmt die Kosten für die Rücksendung der Batterie an den Kunden. Greyp behält sich das Recht vor, den Akku nach eigenem Ermessen zu reparieren oder auszutauschen. Alle Lithiumbatterien müssen als Gefahrgut der Klasse 9 (HAZMAT) und in Übereinstimmung mit allen lokalen und internationalen Gesetzen versandt werden. Von Greyp verkaufte Lithiumbatterien dürfen NIEMALS an Bord eines Passagierflugzeugs mitgenommen werden.

 

Rahmen

Für den Greyp-Rahmen gilt eine Mängelgarantie von 24 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum für den Erstbesitzer. Falls ein Rahmen als defekt befunden wird, werden EU-Versand, Teile und Arbeitsaufwand für den Ersatz des Rahmens von Greyp für die ersten 24 Monate ab dem ursprünglichen Herstellungsdatum bezahlt. Die Kosten für die Reparatur/den Austausch von Custom-Lackierung sind zu keinem Zeitpunkt in der Rahmengarantie enthalten.

 

Elektronik

Die Garantie der Elektronikkomponenten beträgt 24 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung der Elektronik an Greyp erfordert, ist der Kunde für die Entfernung und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp zahlt für Teile, hausinterne Arbeit und den Rückversand.

Bremsen

Für die Bremsen wird eine Garantie von 24 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum auf Mängelfreiheit gewährt. Der normale Verschleiß der Bremsbeläge ist nicht abgedeckt. Gewährleistungsansprüche auf Komponenten werden gemäß den Richtlinien der Komponentenhersteller geltend gemacht. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung der Komponenten an Greyp erfordert, ist der Kunde für die Entfernung und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp zahlt für Teile, interne Arbeit und den Rückversand.

Federung

Auf die Federelemente wird eine Garantie von 24 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum auf Mängelfreiheit gewährt. Normaler Verschleiß der Aufhängung, wie Ölwechsel und undichte Dichtungen sind nicht abgedeckt. Gewährleistungsansprüche auf Komponenten werden gemäß den Richtlinien der Komponentenhersteller geltend gemacht. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung der Komponenten an Greyp erfordert, ist der Kunde für die Entfernung und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp zahlt für Teile, interne Arbeit und den Rückversand.

Antriebsstrang

Der Antriebsstrang umfasst die Kettenräder, das Schaltsystem, die Kette und die Räder. Auf Antriebseinheiten wird eine Garantie von 24 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum auf Mängelfreiheit gewährt. Normaler Verschleiß des Antriebsstrangs wie Ketten- und Ritzelverschleiß, Reifenpannen, verbogene Räder und abgefahrene Reifen sind nicht abgedeckt. Gewährleistungsansprüche auf Komponenten werden gemäß den Richtlinien der Komponentenhersteller geltend gemacht. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung der Komponenten an Greyp erfordert, ist der Kunde für die Entfernung und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp zahlt für Teile, interne Arbeit und den Rückversand.

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